Geschäftsbedingungen
PARADOGZ Dogwalking & Haustierservice
Übersetzung der niederländischen Geschäftsbedingungen von PARADOGZ Dogwalking & Petservice. Für alle in diesen AGB genannten Bedingungen ist niederländisches Recht ausschlaggebend.
Artikel 1 – Definitionen
- Auftragnehmer: PARADOGZ, Handelskammernummer 82794278
- Kunde: Besitzer des/der Hunde(s)
- Auftrag: Spaziergang mit dem/den Hund(en) des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
- Anmeldeformular: Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, wonach der Auftragnehmer den Hund des Auftraggebers an dem/den vereinbarten Tag(en) zu einem vom Auftraggeber zu zahlendem Preis ausführt
- Hund: Hund(e) des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer ausgeführt werden
Artikel 2 – Allgemeines
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Leistungen und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, es sei denn, es muss jemand den Auftragnehmer ersetzen (z.B. bei Urlaub oder Krankheit), wird der Auftraggeber hierüber informiert.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Angebote jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Angebote hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Informationen in früheren Ausgaben dieser Dokumente.
- Der Auftragnehmer kann ein Tier jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Der Hund muss die grundlegenden Gehorsamsbefehle („hier“, „sitzen“, „platz“ und „komm“) kennen und befolgen. Der Hund muss auch im Umgang mit Gleichaltrigen und Menschen sozial sein.
- Läufige Hündinnen können nicht an der Gruppenwanderung teilnehmen. Sie können eine individuelle Wanderung nutzen, wenn der Zeitplan es zulässt.
- Der/die Hund(e) müssen ein geeignetes Halsband und eine geeignete Leine tragen (keine Rutschkette oder Flexi – Leine)
- Welpen sind ab 6 Monaten erlaubt in Gruppenwanderungen.
- Hunde, die mit dem Spaziergang gehen, erhalten eine Plakette mit dem Namen und der Telefonnummer des Wanderdienstes. Dies muss der Besitzer an den Tagen an das Halsband machen, an denen der Hund mitkommt. Es gibt eine Einzahlung von 10 € auf diese Plakette.
Artikel 3 – Gesundheit
- Der Hund muss mindestens mit der jährlichen Cocktailimpfung sowie einer Impfung gegen Zwingerhusten geimpft sein. Hierfür muss der Kunde einen Impfausweis vorlegen können. Diese Impfungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Diese Impfungen müssen jedes Jahr wiederholt werden
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über die Läufigkeit des Hundes oder allfällige Krankheiten/Einschränkungen zu informieren. Allfällige Krankheiten und/oder Auffälligkeiten sind dem Auftragnehmer im Voraus vom Auftraggeber bekannt zu geben.
- Der Auftraggeber (sofern nicht direkt erreichbar) ermächtigt den Auftragnehmer, bei Unfall, schwerer Verletzung oder Erkrankung des Hundes auf Kosten des Auftraggebers einen Tierarzt zu konsultieren. Die Kosten gehen dann vollständig zu Lasten des Kunden. Der Kunde wird selbstverständlich so schnell wie möglich informiert.
- Der Kunde erklärt, seinen Hund präventiv gegen Würmer, Flöhe und Zecken zu behandeln. Dies, um sein eigenes Tier und die anderen Tiere zu schützen.
Artikel 4 – Rechte und Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, das Anmeldeformular vollständig und zuverlässig auszufüllen.
- Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Hund an dem/den vereinbarten Tag(en) und Uhrzeit(en) anwesend ist. Ist der Hund bei der Abholung nicht anwesend, werden die Kosten für den vereinbarten Spaziergang dem Kunden unbeschadet in Rechnung gestellt.
- Bei Verhinderung hat sich der Auftraggeber mindestens 24 Stunden vorher beim Auftragnehmer zu melden. Stornierungen nach dieser Zeit und am Wandertag selbst werden zum Normaltarif berechnet und somit einfach verrechnet.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer Zugang zu dem Ort hat, an dem sich der Hund, für den der Vertrag abgeschlossen wurde, befindet.
- Der Hund muss in die Haftpflichtversicherung des Kunden aufgenommen werden. Als Besitzer Ihres Hundes bleiben Sie jederzeit rechtlich haftbar für Schäden, die Ihr Hund anderen oder fremden Sachen (einschließlich Hunden) zufügt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Haus und/oder Hausrat des Auftraggebers, die durch einen nassen oder schmutzigen Hund verursacht werden.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass dem Hund ausreichend Wasser zur Verfügung steht.
- Wenn nicht klar ist, welcher Hund der Anstifter ist, werden die Kosten auf alle beteiligten Hunde aufgeteilt.
- Der Besitzer des/der Hunde(s) muss während der Gehzeiten telefonisch erreichbar sein.
- Der Auftraggeber des Hundes/der Hunde akzeptiert, dass der/die Hund(e) bei der Rückkehr nach Hause schmutzig und nass sein kann und wird gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Der Auftragnehmer wird versuchen, die Hunde so weit wie möglich „handtuchtrocken“ zu liefern. Der Auftraggeber wird dafür geeignete Handtücher hinterlassen.
Artikel 5 – Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer kann nicht als Besitzer des/der Hunde(s) angesehen werden.
- Der Auftragnehmer wird den Hund immer mit größtmöglicher Sorgfalt und Liebe behandeln.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Hunde wegen wiederholt inakzeptablem Verhalten auszuschließen, wird sich aber vorher diesbezüglich mit dem Besitzer in Verbindung setzen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Hunde im Voraus abzulehnen, wenn er der Ansicht ist, dass dieser Hund/die Hunde eine Gefahr für andere Hunde oder ihm unterstellte Personen darstellen können.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Hunde abzulehnen, wenn der/die Hund(e) ein Verhalten entwickeln, das den/die Hund(e) für das Gehen in einer Gruppe ungeeignet macht.
- Der Auftragnehmer darf den Hund bei Gruppenspaziergängen an der Leine führen, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Auftraggeber wird (ggf.) vom Auftragnehmer über den Gesundheitszustand und das Verhalten des Hundes zum Zeitpunkt der Beaufsichtigung des Hundes durch den Auftragnehmer informiert.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den/die Hund(e) (vorübergehend) nicht mit in die Gruppe zu nehmen, wenn sich herausstellt, dass der/die Hund(e) an einer ansteckenden Krankheit leidet.
- Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, Wanderungen abzusagen oder abzubrechen, wenn er aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse, wie Schnee und Eis, Graupel, extremer Regen, starker Wind oder Hitze oder Krankheit seine Aufgaben nicht oder nur schwer erfüllen kann und Unfähigkeit dazu.
- Der Auftragnehmer hat seine Transportmittel regelmäßig zu inspizieren, zu reinigen und zu desinfizieren.
- Der Hausschlüssel des Auftraggebers wird vom Auftragnehmer mit größtmöglicher Sorgfalt verwahrt und dient ausschließlich der Abholung und Rückgabe des Hundes. Es werden keine Adressdaten mit dem Schlüssel gespeichert, nur der Name des Hundes.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden/Einbruch an der Wohnung, es sei denn, diese sind nachweislich auf eine missbräuchliche Verwendung des ihm überlassenen Schlüssels zurückzuführen.
- Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, einen Wandervertrag zu widerrufen z.B. bei inakzeptablem Verhalten des Hundes.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den vereinbarten Tagen mit dem Hund spazieren zu gehen.
- Bei höherer Gewalt (z.B. Krankheit) kann der Auftragnehmer nicht an den Abtretungsvertrag gehalten werden. Der Spaziergang wird nicht berechnet und wird auf ein nächstes Mal verschoben.
- Die Auftragnehmerin wird Sie rechtzeitig informieren, wenn sie im Urlaub ist
Artikel 6 – Haftungserklärung
- Der Auftraggeber haftet für nachweislich durch den Hund verursachte Schäden des Auftragnehmers oder Dritter. Allfällige Kosten für medizinische Versorgung und Schäden an Dritten werden vom Auftraggeber erstattet. Wenn nicht klar ist, welcher Hund den Schaden verursacht hat, werden die Kosten zwischen den Kunden der betreffenden Hunde aufgeteilt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Krankheit, Tod, ungewollte Deckung, Störungen oder Verletzungen des Hundes, die aus dem Auftrag resultieren, es sei denn, diese sind nachweislich bei der Ausführung des Auftrages entstanden und beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers Teil des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Haus/Hausrat, die durch einen nassen/verschmutzten Hund verursacht werden Der Auftragnehmer wird den Hund möglichst trocken/sauber im Haus zurücklassen. Der Auftraggeber wird dafür geeignete Handtücher hinterlassen.
- Ist der Auftragnehmer aufgrund unvorhergesehener Umstände oder höherer Gewalt (z.B. Unglück, Krankheit, Autopanne, persönliche Unverzichtbarkeit) nicht in der Lage, Wanderleistungen zu erbringen, wird der Auftraggeber hiervon schnellstmöglich benachrichtigt. Daraus resultierende Schäden können vom Auftragnehmer nicht zurückerstattet werden.
- Für das Weglaufen des Hundes kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall wird der Auftragnehmer selbstverständlich alle Anstrengungen unternehmen, um den Hund (so schnell wie möglich) zu finden.
- Soweit der Auftragnehmer für Schäden haftbar gemacht werden könnte, die dem Auftraggeber aus der Nichteinhaltung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Pflichten entstehen (außer in Fällen höherer Gewalt), ist der Schadensersatz stets auf die Summe der vereinbarten Leistungsmenge der Vereinbarung.
- Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der gegebenenfalls von seinem Versicherer ausgezahlt wird.
- Der Auftragnehmer haftet niemals, wenn ein Tier erkrankt.
- Der Auftragnehmer haftet niemals, wenn ein Tier stirbt.
- Für Schäden Dritter haftet der Auftragnehmer nicht. Dafür muss der Auftraggeber eine Haftpflichtversicherung haben.
- Katzen sind zu Hause und fallen daher unter eigene Verantwortung, gleiches Geld für andere Tiere, die zu Hause betreut werden.
Artikel 7 – Zahlungen
- Alle angezeigten Preise beinhalten 21% Mehrwertsteuer.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Wunsch des Auftraggebers ein Angebot/Rechnung zu übergeben.
- Der vom Auftraggeber zu zahlendem Betrag ist vor dem ersten Tag des Auftrags in bar zu entrichten oder dem Bankkonto des Auftragnehmers gutzuschreiben.
- Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, den Gesamtbetrag ohne Rückerstattung zu berechnen.
- Bei Barzahlung erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer einen Zahlungsnachweis (Quittung).
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Abtretung auszusetzen und dem Auftraggeber ab Verzug alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu berechnen.
- Bei unvollständiger oder verspäteter Zahlung bin ich gezwungen, Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. Bei nicht fristgerechter Zahlung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen eine Erinnerungs-E-Mail. Bei einer Verspätung von 3 bis 7 Tagen fallen 6 € Verwaltungskosten an. 7 Tage oder mehr Zahlungsverzug kostet 9 € zusätzliche Verwaltungskosten. Ich bin zur Erbringung meiner Leistungen nicht verpflichtet, solange die Zahlung nicht im Voraus erfolgt ist.
- Bei wiederholter Nichtzahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag aufzulösen.
- Das Aufnahmegespräch ist kostenlos.
Artikel 8- Sonstiges
- Der Auftragnehmer macht auch manchmal Urlaub, diese Feiertage werden rechtzeitig mitgeteilt (mindestens 1 Monat vor Terminen). Der Auftragnehmer behält sich daher das Recht vor, den Auftrag im Zusammenhang mit solchen angekündigten Feiertagen vorübergehend auszusetzen.
- Bei Krankheit oder höher kann der Auftragnehmer jederzeit kündigen, wir informieren Sie telefonisch oder per E-Mail.
- Der Kunde informiert Sie vor dem 24. des Folgemonats über Änderungen, nach dem 24. wird der Fix Tag verrechnet.